Autor Thema: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?  (Gelesen 10779 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

thomas_

  • Gast
T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« am: 14. April 2008, 21:59:59 »
Hallo,
wei? einer verbindlich, wie die Regelung mit einer Fahrt zum T?V ist, wenn man keine g?ltigen Kennzeichen hat, also zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis?
Zumindest fr?her war es so, da? man mit der Doppelkarte zum (n?chsten?) T?V fahren durfte. Ist das noch so? Und wenn ja, wie ist das seit M?rz, da gibt es die Versicherungsnummer doch nur noch elektronisch/per Mail???

Nicht, da? es bei mir schon soweit w?re :c007:
Jetzt wird erstmal der HBZ ?berholt...

Gr??e Thomas

SaschaLotz

  • Blitzfahrer
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Beiträge: 3.103
  • 0151 63444118
    • Lotz-Automobile Motorschadeninstandsetzung
Re: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« Antwort #1 am: 14. April 2008, 22:04:54 »
Mit ner ausgef?llten Doppelkarte und den ALTEN oder den kennzeichen die du bei der Zulassungsstelle f?r das Auto reservieren l?sst darfst du zum T?V und der zulassungsstelle fahren  :a063: 

Doppelkarten f?r 5 tagesschilder kann ich dir f?r 60? schicken musst halt rechtzeitig bescheit sagen ich hab da immer nen Stapel daliegen  :a063:

thomas_

  • Gast
Re: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« Antwort #2 am: 14. April 2008, 22:41:14 »
Danke,
dann fahre ich mit den alten Kennzeichen, das kost`gar nix  :a115:

Hat hier jemand einen Feuerwehrblitz zum PKW nicht LKW umschreiben lassen?
Laut StVo m??te das gehen, wenn er unter 3,5t abgelastet wird - beim K?S waren sie eher irritiert  :c007: Aber deren Aussage war ja leider, da? ich zum T?V mu?, weil sie zwar ein H vergeben d?rfen, aber keine Typ?nderung vornehmen  :b008:

SaschaLotz

  • Blitzfahrer
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Beiträge: 3.103
  • 0151 63444118
    • Lotz-Automobile Motorschadeninstandsetzung
Re: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« Antwort #3 am: 14. April 2008, 22:44:30 »
Was soll da billiger sein ?? n kennzeichen brauchst du ja sowiso  :a136: 

Was ist k?s  :a065:

a-400

  • Restaurierter Blitz
  • ****
  • Beiträge: 308
    • a-400
Re: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« Antwort #4 am: 15. April 2008, 07:36:30 »
Das mit den "alten" Kennzeichen geht aber nur wenn der Brief nicht abgelaufen ist, also zu einer "vollabnahme" kannst du nicht mit den Uralten Kennzeichen fahren.
Also das entspricht aber nicht dem Vereinsstandart...

SaschaLotz

  • Blitzfahrer
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Beiträge: 3.103
  • 0151 63444118
    • Lotz-Automobile Motorschadeninstandsetzung
Re: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« Antwort #5 am: 15. April 2008, 09:20:08 »
Ne Vollabnahme nach ?21 gibts offiziell nicht mehr  :a063:  Aber die Schilder d?rfen halt noch nicht wieder nem andren neu zugeteilt worden sein  :a136:

Im zeifelsfall auf die Zulassungsstelle pilgern die Papiere mitnehmen und dem Auto n neues Kennzeichen zuteilen lassen  :a063:

koepi

  • Schlachtfahrzeug
  • **
  • Beiträge: 18
  • Der hat 1975 mein Studium finanziert!
    • Meine Oldtimer
Re: T?V Fahrt ohne Kennzeichen?
« Antwort #6 am: 15. April 2008, 20:05:48 »
 :c024: Also ohne Kennzeichen geht ?berhaupt nichts.
Kurzzeitkennzeichen sind beim Strassenverkehrsamt mit einer g?ltigen
Haftpflichtversicherung f?r 5 Tage f?r rund 30 Euro + Versicherung
zu bekommen. Die Versicherungen rechnen bei "guten" Kunden
diese Kurzzeitrisiken oft nicht ab, wenn man hinterher
dort auch versichert. Ich habe bei einer Versicherung noch
nie f?r ein Kurzzeitkennzeichen bezahlt.  :a063:

Der Beste Freund in solchen F?llen ist der
Mensch mit der Versicherungsvertretung.
Da gibts enorme Spielr?ume!!!