Hallo
Im Prinzip hat er ja recht. Es wundert mich dann nur, dass in Werkst?tten geschweisst werden darf...Hoffentlich habe ich die Eurokraten da nicht auf eine Idee gebracht
"Nach ? 0815 Absatz 175 muss zum Schweissen ein abgetrennter Raum vorhanden sein in dem sich keine brennbaren Stoffe befinden d?rfen, nicht mal das Schweissgas..."
oder so.
Einen anderen Schornsteinfeger zu bestellen ist, nach meinem derzeitigen Informationstand, aber unm?glich. Nach der Gesetzes?nderung kann zwar zum Kaminfegen jeder eingetragene Kaminfeger-betrieb kommen. Die "hoheitlichen Aufgaben", wie Feuerst?ttenschau (2x in 7 Jahren) oder Abnahme, beh?lt aber der zust?ndige Bezirkschornsteinfeger.